Wenn Ihnen „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ nach § 142 StGB vorgeworfen wird, brauchen Sie sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit empfindlichen Konsequenzen: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug sind möglich. In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die typischen Verteidigungsstrategien und kann frühzeitig Ihre Rechte sichern. Oft lässt sich der Vorwurf entkräften – etwa weil der Unfall nicht bemerkt wurde, die Wartezeit ausreichend war oder der Schaden als Bagatelle einzustufen ist. Ein erfahrener Anwalt prüft die Beweislage, beantragt Akteneinsicht und verhindert, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten.
Strafrechtliche Verfolgung: Der Tatbestand nach § 142 StGB wird konsequent verfolgt – auch bei Bagatellschäden.
Führerschein in Gefahr: Ab einem Fremdschaden von ca. 1.300–1.500 Euro droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Freiheitsstrafe möglich: Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Zusätzliche Sanktionen: Punkte in Flensburg, Fahrverbot und hohe Geldstrafen sind häufige Nebenfolgen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung in Fahrerflucht-Verfahren biete ich Ihnen eine schnelle, diskrete und zielgerichtete Erstberatung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation, klären Ihre Erfolgsaussichten und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ein persönliches Gespräch ist nicht zwingend erforderlich – eine kostenlose telefonische Beratung reicht oft für den ersten Schritt.
Machen Sie bis zu unserem Gespräch keine Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.. Jede unbedachte Äußerung kann Ihre Verteidigung erschweren. Nutzen Sie Ihr Recht auf Schweigen und kontaktieren Sie mich umgehend – auch abends oder am Wochenende.
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Die Deckungsanfrage kann grundsätzlich auch über die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Das ist für Sie besonders praktisch: Sie müssen sich nicht selbst mit der Versicherung über die rechtliche Einordnung des Falls auseinandersetzen. Außerdem versuchen Versicherungen oft, ihre Kunden an Vertragsanwälte zu verweisen. Diese sind selten Fachanwälte.
Nach Vorlage der notwendigen Versicherungsdaten melde ich den Rechtsschutzfall und frage die Kostenübernahme an.
Wichtig: Eine Deckungszusage bedeutet nicht, dass die Versicherung einen bestimmten Ausgang des Bußgeldverfahrens garantiert. Sie bestätigt vielmehr, dass die versicherten Kosten im zugesagten Umfang übernommen werden.