Wer mit dem Vorwurf der Fahrerflucht beziehungsweise des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB konfrontiert wird, befindet sich häufig zum ersten Mal in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Schnell entstehen viele Fragen: Muss ich auf das Schreiben der Polizei reagieren? Soll ich erklären, dass ich den Unfall nicht bemerkt habe? Drohen Punkte, eine Geldstrafe oder sogar der Verlust der Fahrerlaubnis? Gerade jetzt kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheidende Vorteile bieten. Rechtsanwalt Oliver Schüler aus Berlin verfügt über die besondere fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung, um verkehrsrechtliche und strafrechtliche Aspekte eines solchen Verfahrens gemeinsam zu betrachten.
Die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht ist eine geschützte Fachanwaltsbezeichnung. Sie setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden müssen. Hinzu kommt die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.
Das ist gerade bei Fahrerflucht wichtig. Denn hier treffen mehrere Rechtsbereiche aufeinander: Neben dem Verkehrsstrafrecht können beispielsweise Fragen zur Fahrerlaubnis, zum Versicherungsrecht oder zur Schadensregulierung eine Rolle spielen. Ein Fachanwalt kann deshalb nicht nur den einzelnen strafrechtlichen Vorwurf betrachten, sondern mögliche Folgen für den Mandanten insgesamt im Blick behalten.
Verfahren wegen Fahrerflucht sind selten so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Ein beschädigtes Fahrzeug und ein Autofahrer, der den Unfallort verlassen hat, reichen für eine abschließende rechtliche Bewertung nicht aus. Eine zentrale Frage kann beispielsweise sein, ob der Beschuldigte den Unfall überhaupt wahrgenommen hat.
Gerade bei einem leichten Parkrempler können Geräusche und Erschütterungen gering sein. Umgekehrt können Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder die Art der Beschädigungen Hinweise auf den tatsächlichen Ablauf liefern. Auch die Frage, ob jemand überhaupt als Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 StGB anzusehen ist, kann im Einzelfall entscheidend sein.
Ein wesentlicher Vorteil anwaltlicher Verteidigung besteht darin, dass nicht aufgrund von Vermutungen argumentiert werden muss. Rechtsanwalt Oliver Schüler kann zunächst Akteneinsicht beantragen und prüfen, worauf der Verdacht tatsächlich gestützt wird.
Dabei können beispielsweise folgende Beweismittel relevant sein:
Erst wenn diese Informationen bekannt sind, lässt sich fundiert entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Eine spontane Aussage gegenüber der Polizei kann dagegen Informationen liefern, die sich später nicht ohne Weiteres korrigieren lassen.
Bei Fahrerflucht gibt es keine Verteidigungsstrategie, die auf jeden Fall passt. Manchmal steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Beschuldigte gefahren ist. In einem anderen Verfahren geht es darum, ob eine Berührung wahrnehmbar war. Wiederum andere Fälle betreffen die angemessene Wartezeit oder die Frage, ob und wie die notwendigen Feststellungen ermöglicht wurden.
Die Aufgabe eines Fachanwalts besteht deshalb zunächst darin, den individuellen Sachverhalt herauszuarbeiten. Anschließend kann geprüft werden, welche rechtlichen und tatsächlichen Argumente für die Verteidigung relevant sind. Dabei berücksichtige ich, welche Konsequenzen über eine mögliche Geldstrafe hinaus drohen könnten.
Für viele Mandanten ist nicht allein eine mögliche strafrechtliche Sanktion das größte Problem. Besonders schwer wiegt die Sorge um den Führerschein. Wer beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist, kann durch fahrerlaubnisrechtliche Folgen zusätzlich erheblich belastet werden.
Deshalb sollte die Verteidigung möglichst frühzeitig auch mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis berücksichtigen.
Gerade diese Verbindung von Strafverfahren und Fahrerlaubnisrecht spricht dafür, bei einem entsprechenden Vorwurf einen spezialisierten Verkehrsrechtler einzuschalten.
Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Fragen wichtig werden:
Ein Fachanwalt kostet Sie keinen Cent mehr als ein normaler Anwalt – zumindest bei gesetzlicher Gebührenberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Titel Fachanwalt dient als Qualitätssiegel der Rechtsanwaltskammer, rechtfertigt aber keine höheren gesetzlichen Gebühren.
Kosten im Überblick
Fahrerflucht, auch oft als Unfallflucht bezeichnet, ist ein schwerwiegender Vorwurf. Sie brauchen einen fundierte Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die typischen Verteidigungsstrategien und kann frühzeitig Ihre Rechte sichern. Er prüft die Beweislage, beantragt Akteneinsicht und verhindert, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten. Zudem kann ein spezialisierter Anwalt oft die Strafe zu einer Geldstrafe mindern oder bei günstiger Beweislage eine Einstellung erreichen. Die Beratung ist diskret, schnell und zielgerichtet – auch abends oder am Wochenende.
Ein Fachanwalt kostet Sie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) keinen Cent mehr als ein normaler Anwalt – die gesetzlichen Gebühren sind identisch. Bei Honorarvereinbarung kann ein Fachanwalt zwar höhere Stundensätze verlangen (ca. 220–400 Euro netto), arbeitet aber oft effizienter, sodass die Gesamtkosten niedriger ausfallen können. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten – ich helfe Ihnen gerne bei der Abklärung einer Deckungszusage.
Sie übernimmt in der Regel zunächst die Kosten aber:
Bei einem Vorwurf der Fahrerflucht (§ 142 StGB) erteilen viele Versicherer zunächst eine vorläufige Deckungszusage, auch wenn Vorsatz im Spiel sein könnte. Der Grund: Fahrerflucht kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden – etwa wenn der Unfall tatsächlich übersehen wurde.
Solange der Vorsatz nicht rechtskräftig festgestellt ist, übernimmt die Versicherung in der Regel:
Der zentrale Unterschied liegt in der Frage, ob Ihnen Vorsatz oder nur Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.